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Aktuell laufen 723 Lose aus 41 Kategorien in 93 Ausschreibungen

Nutzungsbedingungen für die Abgabe von Online-Geboten

1. Leistungsangebot

a) Registrierte und für das Online-Gebots-Verfahren freigeschaltete Nutzer können auf der Internetplattform "www.vebeg.de" Gebote online abgeben.

b) Gebote sind so rechtzeitig abzugeben, dass sie der VEBEG vor Ablauf des Gebotstermins zugehen.

c) Der Eingang des Gebots wird dem Nutzer unverzüglich auf elektronischem Weg per E-Mail bestätigt.

d) Die Bearbeitung der Gebote erfolgt im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs innerhalb der Geschäftszeiten der VEBEG.

2. Nutzungsberechtigung/Verfahren

a) Online-Gebote können nur registrierte und freigeschaltete Nutzer abgeben. Für die Registrierung sind ein frei wählbarer Benutzername und ein frei wählbares Passwort, eine gültige E-Mail-Adresse sowie Name und Anschrift anzugeben.

Bei der erstmaligen Registrierung bestätigt die VEBEG dem Nutzer den gewählten Benutzernamen/Passwort per E-Mail. Der Zugang wird freigeschaltet, sobald der Nutzer die ihm mitgeteilte persönliche Registrierungsnummer eingegeben hat.

Die Freischaltung zur Teilnahme am Online-Gebots-Verfahren erfolgt auf Antrag des Nutzers und kann jederzeit durch die VEBEG rückgängig gemacht werden.

b) Bei der Online-Gebotsabgabe, hat der Nutzer neben seinem Benutzernamen und Passwort stets seine persönliche Online-Gebots-PIN einzugeben.

c) Der Nutzer ist verpflichtet, die technische Verbindung zur Online-Gebotsabgabe ausschließlich über den von der VEBEG zur Verfügung gestellten Online-Zugangskanal herzustellen.

3. Geheimhaltung der Online-Gebots-PIN

a) Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von dem Online-Gebots-PIN erlangt. PIN und Benutzername/Passwort dürfen nicht elektronisch gespeichert oder in anderer Form gemeinsam notiert werden. Die dem Nutzer zur Verfügung gestellte Online-Gebots-PIN ist sicher zu verwahren.

b) Stellt der Nutzer fest, dass eine andere Person von seinem Online-Gebots-PIN und seinem Benutzernamen/Passwort Kenntnis erlangt hat oder der Verdacht ihrer missbräuchlichen Verwendung besteht, so hat der Nutzer die VEBEG hierüber unverzüglich zu unterrichten. In diesem Fall wird die VEBEG den Zugang zur Online-Gebotsabgabe sperren oder eine neue PIN zuteilen.

4. Änderung der Online-Gebots-PIN

a) Der Nutzer ist nicht berechtigt, seine PIN und seinen Benutzernamen selbständig zu ändern.

Wünscht er dies, so erteilt ihm die VEBEG eine neue PIN. Bei Änderung der PIN wird seine bisherige PIN ungültig.

Das Passwort kann jederzeit durch den Nutzer verändert werden, ohne dass PIN und Benutzername ihre Gültigkeit verlieren.

5. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VEBEG

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VEBEG in der jeweils gültigen Fassung.