Auftraggeberseite - So werden wir für Sie aktiv

FAQ für Auftraggeber

  • Was kann die VEBEG verkaufen?
  • Grundsätzlich alle beweglichen Güter, wobei sich die VEBEG vorbehält, Einzelaufträge von geringem Wert aus betriebswirtschaftlichen Gründen zurückzuweisen.

  • Wie erteilen wir der VEBEG einen Auftrag?
  • Als „Neuling“ wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an auftrag@vebeg.de oder sprechen Sie uns persönlich an. Für Aufträge aus bestehenden Vereinbarungen können Sie auch unseren Standardverwertungsauftrag ausfüllen und zurücksenden.

  • Welche Informationen soll der Auftrag enthalten?
  • Neben den Informationen zum Auftraggeber, Lagerort, Ansprechpartner und Abrechnung des Verkaufserlöses beschreiben Sie bitte das angemeldete Material kurz mit Baujahr, den wichtigsten techn. Daten und gravierendsten Mängeln oder fügen Sie das entsprechende Aussonderungsgutachten an. Wenn möglich übersenden Sie bitte ein/einige Bilder des Materials. Unsere Auftragsannahme prüft Ihre Anfrage und stimmt ggf. noch Einzelheiten mit Ihnen ab.

  • Was müssen wir tun, nachdem wir einen Auftrag erteilt haben?
  • Sie müssen den Interessenten eine Möglichkeit zur Besichtigung des Materials einräumen. Dazu können Sie uns entweder einen festen Termin nennen oder Sie lassen die Interessenten jeweils kurzfristig nach tel. Voranmeldung besichtigen. Bei Fahrzeugen oder sonstigen kraftgetriebenen Geräten/Maschinen sind Probefahrten und/oder Funktionsprüfungen ausgeschlossen.
    Über alle weiteren Vorgänge des Verkaufs, vergl. Sie hierzu die Rubrik Verkaufsverfahren, werden Sie durch uns schriftlich unterrichtet.

  • Wie erfahren wir, ob unser Material verkauft worden ist?
  • Sie erhalten von uns eine Verkaufsbenachrichtigung mit allen Daten zum Verkauf.

  • Wie erfolgt die Abholung der Ware?
  • Der Käufer vereinbart mit Ihnen einen Termin zur Abholung. Er legt die Abholvollmacht vor und übernimmt die Ware. Verladehilfe können Sie, müssen sie aber nicht leisten.

  • Wie ist das mit der Gewährleistung?
  • Der Verkauf der Waren erfolgt nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VEBEG unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung ab Lagerplatz in dem Zustand, in dem sich das Material bei Auftragserteilung befindet.

  • Preisvorstellung / müssen wir zu jedem Preis verkaufen?
  • Oft ist es für die Auftraggeber schwierig, für ausgesonderte, gebrauchte Waren eine Erlösvorstellung zu formulieren. Deshalb betrauen sie die VEBEG mit der Bewertung ihrer Waren. Sie schätzt den Verkehrswert eines jeden Artikels durch Orientierung an Vergleichsobjekten in Abhängigkeit von Zustand und Nachfragesituation, den sie dann auf Anfrage Interessenten als Richtpreis zur Kalkulation ihrer Gebote mitteilt. Letztlich entscheiden aber die Bieter selbst über die Höhe ihrer Gebote. Erst wenn ein Artikel verkauft wird, entspricht der realisierte Preis dem Marktpreis. Ob der Artikel verkauft werden kann entscheiden aber Sie. Entweder lassen Sie der VEBEG freie Hand bei dem Verkauf der Waren, sofern dies zu marktgerechten Preisen geschieht, das bei der überwiegenden Zahl unserer Auftraggeber Standard, oder Sie geben uns eine Vorgabe und entscheiden nach Auswertung der Gebote über den Verkauf. So oder so bleibt Ihr Interesse am Verkauf zum vollen Wert gewahrt!

  • Und zuletzt: Was kostet diese Leistung?
  • Das hängt ganz vom Umfang Ihres Auftrages ab. Die VEBEG arbeitet auf Provisionsbasis. Die Verkaufsprovisionen fallen prozentual auf den Verkaufserlös an und liegen mit Ausnahmen, wie z.B. bei Kleinaufträgen oder besonders kompliziert gelagerten Aufträgen, seit Jahren auf einem niedrigen Niveau.