Nutzungsbedingungen für die Abgabe von Online-Geboten
1. Leistungsangebot
a) Registrierte und für das Online-Gebots-Verfahren
freigeschaltete Nutzer können auf der Internetplattform
"www.vebeg.de" Gebote online abgeben.
b) Gebote sind so rechtzeitig abzugeben, dass sie der VEBEG
vor Ablauf des Gebotstermins zugehen.
c) Der Eingang des Gebots wird dem Nutzer unverzüglich auf
elektronischem Weg per E-Mail bestätigt.
d) Die Bearbeitung der Gebote erfolgt im Rahmen des
ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs innerhalb der Geschäftszeiten der VEBEG.
2. Nutzungsberechtigung/Verfahren
a) Online-Gebote können nur registrierte und
freigeschaltete Nutzer abgeben. Für die Registrierung sind ein frei
wählbarer Benutzername und ein frei wählbares Passwort, eine gültige
E-Mail-Adresse sowie Name und Anschrift anzugeben.
Bei der erstmaligen Registrierung bestätigt die VEBEG dem
Nutzer den gewählten Benutzernamen/Passwort per E-Mail. Der Zugang wird
freigeschaltet, sobald der Nutzer die ihm mitgeteilte persönliche
Registrierungsnummer eingegeben hat.
Die Freischaltung zur Teilnahme am Online-Gebots-Verfahren
erfolgt auf Antrag des Nutzers und kann jederzeit durch die VEBEG rückgängig
gemacht werden.
b) Bei der Online-Gebotsabgabe, hat der Nutzer neben seinem
Benutzernamen und Passwort stets seine persönliche Online-Gebots-PIN
einzugeben.
c) Der Nutzer ist verpflichtet, die technische Verbindung
zur Online-Gebotsabgabe ausschließlich über den von der VEBEG zur Verfügung
gestellten Online-Zugangskanal herzustellen.
3. Geheimhaltung der Online-Gebots-PIN
a) Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere
Person Kenntnis von dem Online-Gebots-PIN erlangt. PIN und
Benutzername/Passwort dürfen nicht elektronisch gespeichert oder in anderer
Form gemeinsam notiert werden. Die dem Nutzer zur Verfügung gestellte
Online-Gebots-PIN ist sicher zu verwahren.
b) Stellt der Nutzer fest, dass eine andere Person von
seinem Online-Gebots-PIN und seinem Benutzernamen/Passwort Kenntnis erlangt
hat oder der Verdacht ihrer missbräuchlichen Verwendung besteht, so hat der
Nutzer die VEBEG hierüber unverzüglich zu unterrichten. In diesem Fall wird
die VEBEG den Zugang zur Online-Gebotsabgabe sperren oder eine neue PIN
zuteilen.
4. Änderung der Online-Gebots-PIN
a) Der Nutzer ist nicht berechtigt, seine PIN und seinen
Benutzernamen selbständig zu ändern.
Wünscht er dies, so erteilt ihm die VEBEG eine neue PIN.
Bei Änderung der PIN wird seine bisherige PIN ungültig.
Das Passwort kann jederzeit durch den Nutzer verändert
werden, ohne dass PIN und Benutzername ihre Gültigkeit verlieren.
5. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
VEBEG
Im übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der VEBEG in der jeweils gültigen Fassung.
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