Die Gebotsabgabe
Ihre Gebote nehmen wir am liebsten online entgegen, denn das hat für Sie und uns Vorteile. Sie müssen den Gebotsschein nicht ausdrucken, ausfüllen und faxen oder versenden, sondern geben Ihre Gebote einfach online ab. Dazu kommt, dass Sie in Ihrem
Kontobereich immer einen Überblick über die von Ihnen abgegebenen Gebote haben. Außerdem können Sie als registrierter Online-Bieter auch auf unsere Auktionen bieten, was nur online geht. Wie Sie sich für das Online-Bieten freischalten lassen können, lesen Sie
hier.
Wenn Sie das aber nicht möchten, können Sie uns Ihre Gebote auch schriftlich oder per Fax zukommen lassen. Hierzu verwenden Sie bitte den nebenstehenden VEBEG-Gebotsschein und schicken das Gebot an die VEBEG in Frankfurt. Der Gebotsschein ist für Fensterbriefumschläge vorbereitet. Gebotsscheine können
auch per Fax (Faxnummer 069-758 97 479) an die VEBEG gesandt werden. Der Gebotspreis versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bitte beachten Sie den jeweiligen Gebotstermin und unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Registrierte Benutzer (mit und ohne Freischaltung zum Online-Bieten) können sich über ihr
Online-Konto im Bereich Warenkorb automatisch einen Gebotsschein für den Faxversand generieren.
Alle 3 Wege zur Gebotsabgabe sind seit Jahren erprobt. Alle eingegangenen Gebote werden vertraulich behandelt – über bereits vorliegende Gebote wird
keine Auskunft erteilt.
Zur Anzeige unseres Gebotsscheines benötigen Sie den Acrobat-Reader. Sollten Sie diesen noch nicht installiert haben, so können Sie hier zum Acrobat-Reader-Download-Bereich gelangen.
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