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Aktuell laufen 682 Lose aus 39 Kategorien in 91 Ausschreibungen

Ausschreibung 2528570


Die von der VEBEG angebotenen Waren stammen aus Aussonderungen ihrer Auftraggeber. Einzelheiten zum Zustand der jeweiligen Waren entnehmen Sie bitte den Lostexten. Insbesondere müssen technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte i.S. des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes vor ihrer Verwendung instandgesetzt oder wiederaufgearbeitet werden. Zusätzlich verweisen wir ausdrücklich auf Abschnitte B und G unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Waren die nach Einschätzung der VEBEG der Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen, sind mit Verweis auf die Punkte E3 und E4 unserer AGB entsprechend gekennzeichnet. Zusätzlich zum Kaufpreis wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, soweit nicht von der Regelung des § 25a Umsatzsteuergesetz Gebrauch gemacht wird.




Besichtigung:
Nur am 08.07.2025 von 10.00 bis 12.00 Uhr.



Schulcontaineranlage



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Schulcontaineranlage Bolle, bestehend aus:

90 Containern, in Modulbauweise, 3-geschossig, davon
   87 Stück (L x B x H) ca. 6,06 x 2,99 x 3,10 m,
     3 Containerteilstücke (Flurbereich), mit 2 Treppenanlagen, bestehend aus:
  je 3 Elementen, Einzelmaße (L x B x H) ca. 5,50/6,60 x 3,10 x 3,00 m;

Ausstattung:
Kunststoff-Dreh-/Kippfenster, teilweise mit Jalousien, PVC-Fußboden,
Leuchten, Bewegungsmelder in Fluren, Rauchmelder, Sicherungskästen,
Elektro-Heizkörper, 6 Sanitäranlagen, Flucht-/Außentüren.

Hinweise:

  • Weitere Bilder siehe PDF-Datei.
  • Die Containeranlage ist aktuell in Benutzung und wird bis zum 01.08.2025 leergeräumt.
  • Zur Klärung offener Fragen, Absperrungen sowie
    erforderliche Genehmigungen wird die Besichtigung bzw.
    Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber zwingend empfohlen.
  • Sämtliche Rückbauarbeiten sind durch qualifiziertes Personal
    nach der Methode des kontrollierten Rückbaus durchzuführen,
    die den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
    den öffentlich- rechtlichen Bestimmungen entsprechen.
    Dies umfasst insbesondere die geltenden Arbeitsschutz- und
    Unfallverhütungsvorschriften sowie die gesetzlichen Regelungen
    bezüglich der Verwertung/Entsorgung anfallender Abfälle.
  • Die Versorgungsanschlüsse werden durch die Abgabe-Dienststelle
    fach- und sachgerecht getrennt.
  • Der Rückbau der Anlage hat bis zu der Oberkante der Fundamente zu erfolgen.
    Notwendige Bodenöffnungen, die im Zuge des Rückbaus entstehen,
    sind durch den Käufer verkehrssicher zu verfüllen.
  • Alle bei der Demontage anfallenden Materialien sind vollständig zu übernehmen.
    Anfallende Abfälle sind durch den Käufer unter Beachtung der
    gesetzlichen Bestimmungen zu verwerten/entsorgen.
    Entsprechende Nachweise sind gegenüber dem Auftraggeber zu führen.
    Eine Verrechnung von Bau-, Entsorgungs- und/oder sonstige Leistungen
    mit dem Kaufpreis ist ausgeschlossen.
  • Das in den Containern befindliche Material/Mobiliar, lose Gegenstände
    sowie die Außenausstattungen (Spielplatz, Fahrräder mit Fahrradständer, Laternen etc.)
    gehören nicht zum Losbestand.
  • Die Zufahrt mit LKW und Kran ist mit Rücksprache der Abgabe-Dienstelle möglich.

Anlage
Abbau, Abtransport und Säuberung des Standplatzes sind vom Käufer
in Abstimmung mit der Abgabe-Dienststelle vorzunehmen.

Das gesamte Material, sowie anfallende Arbeitsstoffe müssen vom Käufer übernommen werden.
Für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen hat der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises
eine Sicherheit in Höhe von 15.000 Euro zu leisten, die nach Vertragserfüllung zurückerstattet wird.
STANDORT / LAGERORT
Stadt Frankfurt am Main
Grundschule Europaviertel
Stephensonstraße 2
60326 Frankfurt am Main
Ansprechpartner: Herr Castro-Scorcu
Mobile: 0160 4345597

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