Ausschreibung 2537400
Gebotstermin: 11.09.2025, 15:00 h
Die von der VEBEG angebotenen Wertstoffe stammen aus Aussonderungen ihrer Auftraggeber. Einzelheiten zu Zustand und Zusammensetzung der jeweiligen Wertstoffe entnehmen Sie bitte den Lostexten. Zusätzlich verweisen wir ausdrücklich auf Abschnitte B und G unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bei allen Gewichtsangaben handelt es sich um das reine Nettogewicht/Metallgewicht je Los. Zusätzlich zum Kaufpreis wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet. Erfolgt die Lieferung von Wertstoffen, die in der Anlage 3 UStG gelistet sind, an Unternehmer i. S. des UStG, geht die Steuerschuld auf den Leistungserbringer über (Reverse Charge-verfahren).
Ihre Ansprechpartnerin bei der VEBEG.
Frau Wingerter, Tel.: +49 (0) 69 75897-361
Termine für Besichtigung oder Abholung sind mit der zuständigen Lagerortdienststelle verpflichtend vorab per Telefon /oder E-Mail zu vereinbaren.
Münzschrott aus Feingold2537400.001
  | 41628,0 g Münzschrott aus Feingold, bestehend aus:
Deformierte und entwertete Gold Euro-Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland mit den Nennwerten 20-, 50- und 100-Euro der Jahre 2016 bis 2020.
Mindestfeingehalt 999,9/1000 Au
Der Feingoldschrott ist in 35 Kunststoffsäcken eingewogen und in einer Holzkiste verpackt. Im Zuge der Abholung kann vor Ort auf Wunsch des Käufers eine Kontrollverwiegung im Beisein eines Vertreters des Auftraggebers durchgeführt werden.
Beim Kauf des Feingoldschrottes wird die Eigentumsübertragung ausschließlich durch die physische Auslieferung innerhalb einer den allgemeinen Marktnuancen entsprechenden Frist vollzogen. Der Eigentumsübergang steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung. Die Eigentumsübertragung durch Girotransfer zu Banken oder anderen Handelsplätzen mit der Verbuchung auf dem jeweiligen Konto des Erwerbers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf entwerteter DM- und EURO-Münzschrotte erfolgt nur an Unternehmen mit deutscher Rechnungsadresse.
Bei Lieferungen von Gold geht nach § 13b UStG die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers/Reverse-Charge-Verfahren). Die Abholung des Münzschrotts am Lagerort ist min. 2 Werktage vorher unter Nennung der Kraftfahrzeuge mit polizeilichen Kennzeichen sowie Namen und Personalausweisnummer der einfahrenden Personen bei der nachfolgenden Adresse anzuzeigen: Bayerisches Hauptmünzamt München, Zamdorfer Straße 92, Ansprechpartner ist Herr Bieringer, Tel-Nr.: 089 992690-232 oder per Fax-Nr.: 089 992690-200. Mit der Abholung beauftragte, vom Käufer benannte Dritte haben sich auszuweisen und eine vom Käufer ausgestellte Vollmacht mit Angabe der Personalausweisnummer vorzulegen. Der Käufer hat zusätzlich zum Kaufpreis eine Sicherheit in Höhe von EUR 250,00 für die Übernahme des bestandsgeführten Lagerhilfsmittels der Deutschen Bundesbank zu leisten. Übernimmt der Käufer die Holzkiste, ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Datum der Übergabe/Übernahme an die abgebende Lagerstätte zurück zu liefern. Die Be- und Entlastung erfolgt mittels Belegwechsel. Erfüllt er diese vertragliche Pflicht, wird die Sicherheit zurück erstattet. Für den Untergang übernommener Behälter haftet der Käufer. Die Haftung beträgt 250,00 EUR für einen Behälter. Verzichtet der Käufer auf die Übernahme der Holzkiste, ist dies auf der Abholvollmacht zu vermerken und es erfolgt automatisch eine Gutschrift der Sicherheit. | STANDORT / LAGERORT 81677 München Bayerisches Hauptmünzamt Zamdorfer Straße 92 Tel.: 089 992690-0 Herr Bieringer Durchwahl: 232
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