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Aktuell laufen 569 Lose aus 37 Kategorien in 66 Ausschreibungen

Ausschreibung 2543570


Die von der VEBEG angebotenen Waren stammen aus Aussonderungen ihrer Auftraggeber. Einzelheiten zum Zustand der jeweiligen Waren entnehmen Sie bitte den Lostexten. Insbesondere müssen technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte i.S. des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes vor ihrer Verwendung instandgesetzt oder wiederaufgearbeitet werden. Zusätzlich verweisen wir ausdrücklich auf Abschnitte B und G unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Waren die nach Einschätzung der VEBEG der Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen, sind mit Verweis auf die Punkte E3 und E4 unserer AGB entsprechend gekennzeichnet.Zum Gebotspreis kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG wird nur angewendet, wenn dies ausdrücklich in der jeweiligen Ausschreibung angegeben ist.




Termine für Besichtigung oder Abholung sind mit der zuständigen Lagerortdienststelle verpflichtend vorab per Telefon /oder E-Mail zu vereinbaren.


Scheibentauchkörperanlage



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Scheibentauchkörperanlage Veolia 2.7 BDE 3, bestehend aus:

4 Becken mit je 3 Kammern und GFK-Abdeckungen,
4 drehende Scheiben (Durchmesser 2,70 m),
2 Pumpen, 4 Elektromotoren sowie 1 Steuereinheit;
Baujahr 2021, Inbetriebnahme 2022, S/N DE106B,
(L x B x H) ca. 17.200 x 7.800 x 2.200 cm,
Gesamtbeckenvolumen ca. 65.400 l.

Hinweise:

  • Das unverbindliche Transportgewicht beträgt ca. 49 t.
  • Die Versorgungsanschlüsse werden durch die Abgabe-Dienststelle
    fach- und sachgerecht getrennt.
  • Sämtliche Rückbauarbeiten sind durch qualifiziertes Personal
    nach der Methode des kontrollierten Rückbaus durchzuführen,
    die den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den
    öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen.
    Dies umfasst insbesondere die geltenden Arbeitsschutz- und
    Unfallverhütungsvorschriften sowie die gesetzlichen Regelungen
    bezüglich der Verwertung/Entsorgung anfallender Abfälle.
  • Alle bei der Demontage anfallenden Materialien sind vollständig zu übernehmen.
    Anfallende Abfälle sind durch den Käufer unter Beachtung
    der gesetzlichen Bestimmungen zu verwerten/entsorgen.
  • Entsprechende Nachweise sind gegenüber dem Auftraggeber zu führen.
    Eine Verrechnung von Bau-, Entsorgungs- und/oder sonstigen Leistungen
    mit dem Kaufpreis ist ausgeschlossen.
  • Zur Klärung offener Fragen wird die Besichtigung bzw. Kontaktaufnahme
    mit dem Auftraggeber zwingend empfohlen.
  • Die Zufahrt mit LKW und Kran ist mit Rücksprache der Abgabe-Dienstelle möglich.


Abbau, Abtransport und Säuberung des Standplatzes sind vom Käufer in Abstimmung mit der Abgabe-Dienststelle vorzunehmen.

Das gesamte Material, sowie anfallende Arbeitsstoffe müssen vom Käufer übernommen werden.
Für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen hat der Käufer mit der Zahlung
des Kaufpreises eine Sicherheit in Höhe von 1.500 Euro zu leisten,
die nach Vertragserfüllung zurückerstattet wird.
STANDORT / LAGERORT
Gemeinde Waldstetten
Kläranlage
Tiergarten 3
73550 Waldstetten
Ansprechpartner: Herr Stütz
Mobil: 0170 2917185
Mail: bauamt@waldstetten.de

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