Ausschreibung 2610200
Die von der VEBEG angebotenen Waren stammen aus Aussonderungen ihrer Auftraggeber. Einzelheiten zum Zustand der jeweiligen Waren entnehmen Sie bitte den Lostexten. Insbesondere müssen technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte i.S. des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes vor ihrer Verwendung instandgesetzt oder wiederaufgearbeitet werden. Zusätzlich verweisen wir ausdrücklich auf Abschnitte B und G unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Waren die nach Einschätzung der VEBEG der Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen, sind mit Verweis auf die Punkte E3 und E4 unserer AGB entsprechend gekennzeichnet.Zum Gebotspreis kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG wird nur angewendet, wenn dies ausdrücklich in der jeweiligen Ausschreibung angegeben ist.
Termine für Besichtigung oder Abholung sind mit der zuständigen Lagerortdienststelle verpflichtend vorab per Telefon /oder E-Mail zu vereinbaren.
Schnittschutzbekleidung
2610200.001 ![]() ![]() | Schnittschutzbekleidung: 20 Jacken Die Beachtung der Sicherheits- und Zulassungsvorschriften bei der Nutzung, sowie die Einholung der entsprechenden Genehmigungen sind Sache des Käufers. Für Schäden, die durch Verletzung der Sicherheits- und Zulassungsvorschriften verursacht werden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Inbetriebnahme und/oder Montage durch den Käufer oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, haftet die VEBEG und deren Auftraggeber ebensowenig wie für die Folgen unsachgemäß vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungen des Käufers oder Dritter. Der Käufer stellt die VEBEG und deren Auftraggeber von allen in diesem Zusammenhang erhobenen Ansprüchen auch Dritter frei. Die Lagerhilfsmittel sind Eigentum der Dienststelle. Keine Verladehilfe möglich. | STANDORT / LAGERORT Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Georg-Feydt-Weg 35 24109 Kiel Tel.: 0431 57933-256 oder -257 Ansprechpartner: Herr Deppe, Herr Rittker |
2610200.002 ![]() ![]() ![]() | Schnittschutzbekleidung: 8 Hosen, 6 Schutzhelme; Die Beachtung der Sicherheits- und Zulassungsvorschriften bei der Nutzung, sowie die Einholung der entsprechenden Genehmigungen sind Sache des Käufers. Für Schäden, die durch Verletzung der Sicherheits- und Zulassungsvorschriften verursacht werden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Inbetriebnahme und/oder Montage durch den Käufer oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, haftet die VEBEG und deren Auftraggeber ebensowenig wie für die Folgen unsachgemäß vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungen des Käufers oder Dritter. Der Käufer stellt die VEBEG und deren Auftraggeber von allen in diesem Zusammenhang erhobenen Ansprüchen auch Dritter frei. Die Lagerhilfsmittel sind Eigentum der Dienststelle. Keine Verladehilfe möglich. | STANDORT / LAGERORT Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Regionalstelle Gelnhausen Cassebeerstraße 9 63571 Gelnhausen Tel.: 06051 91444-23 Ansprechpartner: Herr Vey |
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