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Ausschreibung 2416300


Die von der VEBEG angebotenen Altreifen stammen aus Aussonderungen ihrer Auftraggeber. Einzelheiten zu Zustand und Zusammensetzung der jeweiligen Altreifenbestände entnehmen Sie bitte den Lostexten. Der Käufer ist verpflichtet, alle von der Dienststelle als Losbestand bereitgestellten Altreifen, unabhängig vom Zustand, zu übernehmen. In diesem Zusammenhang verweisen ausdrücklich auf Abschnitte B und G „Gewährleistung“ unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Altreifen sind in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) unter der Schlüsselnummer 16 01 03 als nicht gefährlicher Abfall i. S. der der VO gelistet. Der Verkauf erfolgt nur an berechtigte Entsorgungs-/Verwertungsbetriebe, vorzugsweise an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe gegen Nachweis. Der Einsammler oder Beförderer hat die Übernahme/Übergabe der Altreifen der abgebenden Dienststelle zu bescheinigen. Sollten Altreifen nach Einschätzung der VEBEG der Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen, sind diese mit Verweis auf die Punkte E3 und E4 unserer AGB entsprechend gekennzeichnet. Zusätzlich zum Kaufpreis wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet.




Termine für Besichtigung oder Abholung sind mit der zuständigen Lagerortdienststelle verpflichtend vorab per Telefon /oder E-Mail zu vereinbaren.


Altreifen

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