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Aktuell laufen 814 Lose aus 41 Kategorien in 103 Ausschreibungen
Die Ausschreibung ist beendet

Ballistische Schutzpakete aus Unterziehschutzwesten zum Aramid-Recycling:

325 Pakete (Vorder- und Rückenteil), Hersteller OCP, teilweise vernäht.

Hinweise:
- Der Verkauf der Schutzpakete erfolgt mit der Auflage,
  das darin enthaltene Para-Aramid zurückzugewinnen.
- Ein Weiterverkauf der Schutzpakete, selbst zum Zweck
  des nachgelagerten Recyclings, ist ausgeschlossen.
- Der Käufer hat mit Erteilung des Zuschlages
  Anschrift und Ansprechpartner der Recyclinganlage zu nennen.
- Auf Verlangen der Polizei hat der Käufer Vertretern der VEBEG/Polizei
  bei freiem Zugang zu dessen Betriebsgelände/zum Betriebsgelände
  der Recyclinganlage Einblick in die Recyclingsarbeiten zu gewähren.
- Dem Käufer ist bekannt, dass ein unbestimmter Anteil der Schutzpakete
  hersteller- und typenbedingt nicht recyclingfähiges Aramid-Gewebe und
  -Gelege oder Zwischenlagen anderer Materialien enthalten kann.
- Sämtliche für die Recyclingarbeiten notwendigen Aufwendungen gehen zu Lasten des Käufers.
- Die die Schutzpakete umschließenden Hüllen und ggf. nicht recycelfähige Schutzpakete
  sind Abfall und somit der Verwertung in einer dazu geeigneten Anlage zuzuführen.
- Die damit verbundenen Verwertungs-/Beseitigungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
- Soweit notwendig sind der VEBEG die entsprechenden abfallrechtlich vorgeschriebenen
  Entsorgungs- und Verbleibsnachweise, aus denen Mengen und Leistungszeiträume hervorgehen,
  nachrichtlich zur Verfügung zu stellen.
- Die Schutzpakete stehen auf 2 Einwegpaletten zur Abholung bereit.
  Das Gesamtgewicht beträgt ca. 1.120 kg.
- Die Recyclingarbeiten sind bis spätestens 10 Wochen
  nach Übernahme der Schutzpakete abzuschließen.
- Der Käufer ist verpflichtet, die VEBEG GmbH über Leistungsstörungen
  unverzüglich zu informieren.

Bemerkungen
Termine für Besichtigung oder Abholung sind mit der zuständigen Lagerortdienststelle verpflichtend vorab per Telefon /oder E-Mail zu vereinbaren.
Ausfuhrgenehmigungspflichtig [Info] .

Das gesamte Material, sowie anfallende Arbeitsstoffe müssen vom Käufer übernommen werden.
Für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen hat der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises
eine Sicherheit in Höhe von 500,00 Euro zu leisten, die nach Vertragserfüllung zurückerstattet wird.
Die Rechnungsstellung erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Gebotsbasis
Posten

Bitte beachten Sie auch die Hinweise und Bedingungen im Vorspann zu dieser Ausschreibung:

Die von der VEBEG angebotenen Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände stammt aus Aussonderungen ihrer Auftraggeber und sind, sofern nicht anders angegeben, gebraucht und ggf. gem. geltenden Vorschriften besonders, wie beispielsweise durch Stempelung oder Lochung gekennzeichnet. Einzelheiten zum Zustand und Zusammensetzung der jeweiligen Losbestände entnehmen Sie bitte den Lostexten. Zusätzlich verweisen wir ausdrücklich auf Abschnitte B und G unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände die nach Einschätzung der VEBEG der Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen, sind mit Verweis auf die Punkte E3 und E4 unserer AGB entsprechend gekennzeichnet. Zusätzlich zum Kaufpreis wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet.

Die Übernahme der Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände hat nach Möglichkeit ab Rampe/Abholfläche des jeweiligen Lagerortes durch den Käufer losweise zu erfolgen. Bereitstellungen von Teilmengen zur Übernahme durch Dritte sind ausgeschlossen. Alle Lagerhilfsmittel, wie z. B. Aufsetzrahmen, Paletten oder andere, bleiben im Eigentum und in der Verfügungsgewalt der Abgabedienststelle. Die bei den einzelnen Artikelstammdatennummern (ASD-Nr.) angegebenen, anhand von Durchschnittswerten errechneten, Gewichte sowie die angegebenen Stückzahlen je ASD-Nr. sind unverbindlich. Bei Verkäufen auf Verwiegebasis ist das bei der Abholung ermittelte Gesamtgewicht maßgebend, bei Verkäufen auf Stückbasis die vor Ort ausgezählten Stückzahlen. Das Gewicht von überlassenen Verpackungen (Kisten und Kartonagen), sofern es sich nicht um leichte Verpackungsmaterialien wie dünnes Papier, dünne Folien, Säcke, Bänder u. ä. handelt, ist bei der Übernahme festzustellen, auf der Abholvollmacht bestätigen zu lassen und wird bei der Endabrechnung berücksichtigt.

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Lagerort / Standort
VEBEG GmbH
-Büro Berlin-
Haus 4
Grellstraße 24
Tel.: 030 639906-0
Herr Veix Durchwahl: 11
mail-berlin@vebeg.de

10409 Berlin