89,0 t Schrott aus Aluminium von Munitionspackmittel:
Ca. 556 Leichtmetall-Munitionsbehälter (L x B x H) 2.594 x 942 x 730 mm;
größtenteils mit entnehmbaren Metall-Einbauschlitten.
Hinweise:
- Sämtliche Munitionspackmittel dieses Loses dürfen in ihrem derzeitigen Zustand
weder in Verkehr gebracht noch weiterverwendet werden. - Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche Packmittel unwiderruflich
und endgültig unbrauchbar zu machen. Die Unbrauchbarmachung hat unverzüglich
nach Übernahme der Packmittel zu erfolgen und muss durch geeignete
thermische oder mechanische Verfahren
(z.B. Shreddern, Pressen, Scheren oder Trennen) durchgeführt werden,
so dass eine Wiederverwendung technisch ausgeschlossen ist. - Die sachgemäße Zerstörung ist vom Käufer zu dokumentieren und
der Bundeswehr durch geeignete Nachweise wie Foto- und Vernichtungsprotokolle
zu belegen. Über die erfolgte Unbrauchbarmachung stellt die Bundeswehr
eine Feststellungsbescheinigung nach Zentralvorschrift A1-1540/5-7000 Anlage 9.8 aus
und übersendet diese zusammen mit der Abholvollmacht an die VEBEG. - Auf Verlangen der Bundeswehr hat der Käufer Vertretern der Bundeswehr
bei freiem Zugang zu ihrem Betriebsgelände/zum Betriebsgelände
der Recyclinganlage, oder Lagerstätte Einblick zu gewähren,
um die ordnungsgemäße Durchführung der Unbrauchbarmachung zu überprüfen.
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| Daten
BemerkungenTermine für Besichtigung oder Abholung sind mit der zuständigen Lagerortdienststelle verpflichtend vorab per Telefon /oder E-Mail zu vereinbaren.Ausfuhrgenehmigungspflichtig [Info] . Gewichtsangaben sind ca.-Angaben. Verkauf auf Gewichtsbasis. Verwiegung bei Auslieferung erforderlich.Lagerhilfsmittel sind Eigentum der Dienststelle. Die Rechnungsstellung erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. GebotsbasisTonneBitte beachten Sie auch die Hinweise und Bedingungen im Vorspann zu dieser Ausschreibung: Die von der VEBEG angebotenen Wertstoffe stammen aus Aussonderungen ihrer Auftraggeber. Einzelheiten zu Zustand und Zusammensetzung der jeweiligen Wertstoffe entnehmen Sie bitte den Lostexten. Zusätzlich verweisen wir ausdrücklich auf Abschnitte B und G unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wertstoffe die nach Einschätzung der VEBEG der Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen, sind mit Verweis auf die Punkte E3 und E4 unserer AGB entsprechend gekennzeichnet. Zusätzlich zum Kaufpreis wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, sofern nicht bei Lieferungen von in § 13 b UStG genannten Gegenständen/ Wertstoffen an Unternehmer die Steuerschuld auf den Leistungserbringer übergeht (Reverse Charge-Verfahren). | Lagerort / StandortBundeswehrMunVersZ West MunLgr Rheinbach Ringsheimer Allee Tel.: 02226 89882- - Durchwahl: 1931 53881 Euskirchen |
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