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Futteranlage Acemo
Beschaffung 1997; bestehend aus:
29 Futterstationen, 6 Futtersilos und Futterkette;
Funktion nicht geprüft, nicht betriebsbereit, Fehlteile,
ohne Dokumentation, Korrosionsschäden.
Hinweise:
- Der Verkauf erfolgt zur Ersatzteil- bzw. Wertstoffgewinnung.
- Abbau, Abtransport und Säuberung des Standplatzes sind vom Käufer
in Abstimmung mit der Abgabe-Dienststelle vorzunehmen.
- Der Rückbau der Anlage hat bis zu der Oberkante des Bodens zu erfolgen.
- Die Versorgungsanschlüsse werden durch die Abgabe Dienststelle getrennt.
- Sämtliche Rückbauarbeiten sind durch qualifiziertes Personal
nach der Methode des kontrollierten Rückbaus durchzuführen,
die den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den
öffentlichrechtlichen Bestimmungen entsprechen.
- Dies umfasst insbesondere die geltenden Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften
sowie die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Verwertung/Entsorgung anfallender Abfälle.
- Alle bei der Demontage anfallenden Materialien sind vollständig zu übernehmen.
- Anfallende Abfälle sind durch den Käufer unter Beachtung
der gesetzlichen Bestimmungen zu verwerten/entsorgen.
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| BemerkungenTermine für Besichtigung oder Abholung sind mit der zuständigen Lagerortdienststelle verpflichtend vorab per Telefon /oder E-Mail zu vereinbaren.Die Ansprechpartner der Dienststelle sind nur montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu erreichen. Die Rechnungsstellung erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. GebotsbasisStückBitte beachten Sie auch die Hinweise und Bedingungen im Vorspann zu dieser Ausschreibung: Die von der VEBEG angebotenen Waren stammen aus Aussonderungen ihrer Auftraggeber. Einzelheiten zum Zustand der jeweiligen Waren entnehmen Sie bitte den Lostexten. Insbesondere müssen technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte i.S. des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes vor ihrer Verwendung instandgesetzt oder wiederaufgearbeitet werden. Zusätzlich verweisen wir ausdrücklich auf Abschnitte B und G unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Waren die nach Einschätzung der VEBEG der Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen, sind mit Verweis auf die Punkte E3 und E4 unserer AGB entsprechend gekennzeichnet. Zusätzlich zum Kaufpreis wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, soweit nicht von der Regelung des § 25a Umsatzsteuergesetz Gebrauch gemacht wird. | Lagerort / StandortSächs. Landesamt für Umwelt,Landwirtschaft und Geologie -Lehr- u. Versuchsgut- Am Park 3 Tel.: 034222 46-2616 Frau Busch oder Frau Albrecht Durchwahl: 2616 oder 2610 claudia.busch@smekul.sachsen.de 04886 Köllitsch | ||||||
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