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Zeige Treffer 1 bis 1 von 12306400.001 ![]() ![]() | 09.02.2023, 13:00 h Schrott aus Aluminium von Munitionspackmittel:BSTK: YP7 16 Transportcontainer (L x B x H) ca. 5,50 x 1,15 x 1,25 m, Einzellgewicht ca. 1 t. Ausfuhrgenehmigungspflichtig [Info] . Sämtliche Munitionspackmittel dieses Loses dürfen in ihrem derzeitigen Zustand nicht wieder in Verkehr gebracht bzw. weiter verwendet werden und sind deshalb für ihren ursprünglichen vorgesehenen Verwendungszweck unbrauchbar zu machen. Dazu hat der Käufer vor Ort und unter Aufsicht der Bundeswehr alle Packmittel mechanisch so zu verformen, dass eine Weiterverwendung ausgeschlossen ist. Über die erfolgte Unbrauchbarmachung stellt die Bundeswehr eine Feststellungsbescheinigung nach Zentralvorschrift A1-1540/5-7000 Anlage 9.8 aus und übersendet diese zusammen mit der Abholvollmacht an die VEBEG. Eine Übernahme ohne Behandlung vor Ort ist nicht möglich. Lagerhilfsmittel sind Eigentum der Dienststelle. | STANDORT / LAGERORT 24235 Laboe |
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