Notstromaggregat 150 kVA Marelli M7B 250 MA/4
Baujahr 1991, Außerbetriebnahme 2010, S/N MT 1245,
(L x B x H) ca. 3,33 x 2,08 x 1,43/2,50 m;
mit Diesel-Motor Iveco 8210 Si.15, S/N 265403,
176 kW, 1.500 1/min, 50 Hz, Tankinhalt 750/1.000 l,
Stromverteileranlage und Schallschutzverkleidung.
Hinweise:
- Das unverbindliche Transportgewicht beträgt ca. 1,65 t.
- Das Notstromaggregat befindet sich ebenerdig und
muss für den Abtransport demontiert sowie
über eine 3-stufige Treppe abtransportiert werden. - Der Dieseltank wird von der Abgabe-Dienststelle weitestgehend entleert.
- Die Versorgungsanschlüsse werden durch
die Abgabe-Dienststelle fach- und sachgerecht getrennt. - Zur Klärung offener Fragen wird die Besichtigung bzw. Kontaktaufnahme
mit dem Auftraggeber zwingend empfohlen.
| BemerkungenTermine für Besichtigung oder Abholung sind mit der zuständigen Lagerortdienststelle verpflichtend vorab per Telefon /oder E-Mail zu vereinbaren.Ungereinigte leere Verpackungen einschl. Großpackmittel (IBC), Tankfahrzeuge, Aufsetztanks u. Tankcontainer, die Stoffe der Kl.3 enthalten haben, sind gefährliche Güter i.S. d. GGVSEB/ADR. Die abgebende Dienststelle ist berechtigt, die Auslieferung zu verweigern, wenn die Vorschriften der GGVSEB/ADR nicht beachtet werden. Die Prüffrist der o.g. Tanks ist abgelaufen. Sie dürfen auch nach Ablauf dieser Frist befördert werden, um sie der Prüfung zuzuführen (4.3.2.4.4). Abbau, Abtransport und Säuberung des Standplatzes sind vom Käufer in Abstimmung mit der Abgabe-Dienststelle vorzunehmen. Keine Verladehilfe möglich. Die Rechnungsstellung erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. GebotsbasisStückBitte beachten Sie auch die Hinweise und Bedingungen im Vorspann zu dieser Ausschreibung: Die von der VEBEG angebotenen Waren stammen aus Aussonderungen ihrer Auftraggeber. Einzelheiten zum Zustand der jeweiligen Waren entnehmen Sie bitte den Lostexten. Insbesonders müssen technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte i.S. des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes vor ihrer Verwendung instandgesetzt oder wieder aufgearbeitet werden. Zusätzlich verweisen wir ausdrücklich auf Abschnitte B und G unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Waren die nach Einschätzung der VEBEG der Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen, sind mit Verweis auf die Punkte E3 und E4 unserer AGB entsprechend gekennzeichnet. Zusätzlich zum Kaufpreis wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, soweit nicht von der Regelung des § 25a Umsatzsteuergesetz Gebrauch gemacht wird. | Lagerort / StandortNiedersächisches ForstamtDalum 40 49626 Bippen Tel.: 05462 8860-0 Ansprechpartner: Herr Buchwald E-Mail: poststelle@nfa-ankum.niedersachsen.de |
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