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Tender 2626200


Die von der VEBEG angebotenen Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände stammt aus Aussonderungen ihrer Auftraggeber und sind, sofern nicht anders angegeben, gebraucht und ggf. gem. geltenden Vorschriften besonders, wie beispielsweise durch Stempelung oder Lochung gekennzeichnet. Einzelheiten zum Zustand und Zusammensetzung der jeweiligen Losbestände entnehmen Sie bitte den Lostexten. Zusätzlich verweisen wir ausdrücklich auf Abschnitte B und G unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände die nach Einschätzung der VEBEG der Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen, sind mit Verweis auf die Punkte E3 und E4 unserer AGB entsprechend gekennzeichnet. Zusätzlich zum Kaufpreis wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet.

Die Übernahme der Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände hat nach Möglichkeit ab Rampe/Abholfläche des jeweiligen Lagerortes durch den Käufer losweise zu erfolgen. Bereitstellungen von Teilmengen zur Übernahme durch Dritte sind ausgeschlossen. Alle Lagerhilfsmittel, wie z. B. Aufsetzrahmen, Paletten oder andere, bleiben im Eigentum und in der Verfügungsgewalt der Abgabedienststelle. Die bei den einzelnen Artikelstammdatennummern (ASD-Nr.) angegebenen, anhand von Durchschnittswerten errechneten, Gewichte sowie die angegebenen Stückzahlen je ASD-Nr. sind unverbindlich. Bei Verkäufen auf Verwiegebasis ist das bei der Abholung ermittelte Gesamtgewicht maßgebend, bei Verkäufen auf Stückbasis die vor Ort ausgezählten Stückzahlen. Das Gewicht von überlassenen Verpackungen (Kisten und Kartonagen), sofern es sich nicht um leichte Verpackungsmaterialien wie dünnes Papier, dünne Folien, Säcke, Bänder u. ä. handelt, ist bei der Übernahme festzustellen, auf der Abholvollmacht bestätigen zu lassen und wird bei der Endabrechnung berücksichtigt.




Termine für Besichtigung oder Abholung sind mit der zuständigen Lagerortdienststelle verpflichtend vorab per Telefon /oder E-Mail zu vereinbaren.


Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände

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1 Posten Bekleidungs-/Ausrüstungsgegenstände zum Aramid-Recycling, Transportgewicht ca. 6 t, bestehend aus:
1 Stück 36077A MOBAST SK1 Unterleibschutzelemente
1 Stück 36085A MOBAST Splitterschutzelemente Hals
1 Stück 36086A MOBAST Splitterschutzelement Schulter
67 Stück 37105A SK 4, Einschub, Unterleib
98 Stück 37163A SK1 Weste Einsatz m. Schlauch IdZ 2
15 Stück 37215B SK1, Einschub, Vorderteil SW Inf modifiziert
21 Stück 37216B SK1, Einschub, Rückenteil SW Inf modifiziert
32 Stück 37217A SK1, Einschub, Unterleib SW Inf modifiziert
64 Stück 37218C Splittersch.Einschub Krag. NSP237BA3011
32 Stück 37220A Einschub, Splitterschutz, Kragen Halsteil
9 Stück 37255A Kragen, Körperpanzerung, ballistisches Paket, IdZ 2
1387 Stück 42880A SK 1, Einschub, Vorderteil, Keflar
1335 Stück 42890A SK 1, Einschub, Rückenteil, Keflar
1254 Stück 42900A SK 1, Einschub, Unterleib, Keflar
773 Stück 48173A Einschub, Kragen, Aramid, Splitterschutz
1039 Stück 48178A Einschub, Kragenteil, Splitterschutz
1716 Stück 48179A Einschub, Hals, Splitterschutz
1 Stück 54100B Schutzweste, Einschub, Vorderteil
1 Stück 54105A Schutzweste, Einschub, Rückenteil
1 Stück 54110A Schutzweste, Einschub, Vorderteil
1 Stück 54115A Schutzweste, Einschub, Rückenteil
1 Stück 54120A Schutzweste, Einschub, Kragen
10 Stück 54125A Schutzweste, Einschub, Unterleibschutz
1 Stück 54478A SWSm ÜZW Schutzeinschub VPAM 3 Front
2 Stück 54498A SWSm UZW Schutzeinschub VPAM 3 FrontHinweise:
Anschaffungsjahr ca. 2007 beginnend; ohne Keramikplatten, der Aramidanteil des gesamten Postens beträgt ca. 2,7 t, sowie weitere Teile und Kleinmengen Stichschutz.
Dem Käufer ist bekannt, dass ein unbestimmter Anteil Hersteller- und typenbedingt nicht recyclingfähiges Aramid-Gewebe und -Gelege oder Zwischenlagen anderer Materialien enthalten kann.
Die VEBEG verkauft an den Käufer aus Beständen der Bundeswehr die genannten Splitterschutzwesten und separat gelagerte Schutzeinschübe mit der Auflage der Demilitarisierung und des Recyclings.
Der Käufer hat die in den weichballistischen Schutzeinlagen der Westen eingebrachten Aramidfasern zu entnehmen und zu recyclen. Ein Weiterverkauf von Teilen des Materials bzw. von Trägersystemen und/oder Hüllen ist untersagt.
Das Trägersystem (die Weste ohne Schutzeinlagen) und die die Schutzeinlagen umschließenden Hüllen sind der thermischen Verwertung in einer dazu geeigneten Anlage zuzuführen. Soweit notwendig sind der VEBEG die entsprechenden abfallrechtlich vorgeschriebenen Entsorgungs- und Verbleibsnachweise nachrichtlich zur Verfügung zu stellen. Sämtliche für die Demilitarisierungsarbeiten notwendigen Aufwendungen gehen zu Lasten des Käufers.
Auf Verlangen der Bundeswehr hat der Käufer Vertretern der VEBEG/Bundeswehr bei freiem Zugang zu dessen Betriebsgelände Einblick in die Demilitarisierungsarbeiten zu gewähren.
Der Käufer hat der VEBEG den Abschluss der Demilitarisierungsarbeiten schriftlich anzuzeigen und die Nachweise der durchgeführten thermischen Verwertung in Form aussagekräftiger Dokumente aus denen Mengen und Leistungszeiträume hervorgehen vorzulegen. Des Weiteren hat er nachzuweisen, dass alle übernommenen Lagerhilfsmittel dem Lagerort zurückgeliefert wurden.
Die Lagerungshilfsmittel sind Eigentum der Dienststelle. Sie können bei Abholung des Materials im Tausch übernommen werden (ca. 25 verschiedene Kunststoffboxen und kleine Aufsetzrahmen).
Abtransport und Säuberung des Standplatzes sind vom Käufer in Abstimmung mit der Abgabe-Dienststelle vorzunehmen.

Die im Los enthaltenen Splitterschutzwesten und deren Zubehör sind ausfuhrgenehmigungspflichtig gem. AL 0013 d. Die in den einzelnen Positionen dieses Postens angegebenen Stückzahlen und Gewichtsangaben sind unverbindlich. Nachlieferungen einzelner Artikel sind ausgeschlossen.
STANDORT / LAGERORT
49733 Haren
Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Aufbereitungszentrum Haren
Gewerbegebiet-Neulande-
Eichenstraße 53
Tel.: 0162 2423310
Durchwahl: 05932 7357-16 o. 20

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