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Zeige Treffer 1 bis 1 von 12607100.001 ![]() ![]() ![]() | 09.02.2026, 13:00 h 89,0 t Schrott aus Aluminium von Munitionspackmittel:BSTK: G65 Ca. 556 Leichtmetall-Munitionsbehälter (L x B x H) 2.594 x 942 x 730 mm; größtenteils mit entnehmbaren Metall-Einbauschlitten. Ausfuhrgenehmigungspflichtig [Info] . Sämtliche Munitionspackmittel dieses Loses dürfen in ihrem derzeitigen Zustand nicht wieder in Verkehr gebracht bzw. weiter verwendet werden und sind deshalb für ihren ursprünglichen vorgesehenen Verwendungszweck unbrauchbar zu machen. Dazu hat der Käufer vor Ort und unter Aufsicht der Bundeswehr alle Packmittel mechanisch so zu verformen, dass eine Weiterverwendung ausgeschlossen ist. Über die erfolgte Unbrauchbarmachung stellt die Bundeswehr eine Feststellungsbescheinigung nach Zentralvorschrift A1-1540/5-7000 Anlage 9.8 aus und übersendet diese zusammen mit der Abholvollmacht an die VEBEG. Eine Übernahme ohne Behandlung vor Ort ist nicht möglich. Gewichtsangaben sind ca.-Angaben. Verkauf auf Gewichtsbasis. Verwiegung bei Auslieferung erforderlich. Lagerhilfsmittel sind Eigentum der Dienststelle. | STANDORT / LAGERORT 53881 Euskirchen |
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