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FAQ - Häufig gestellte Fragen
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Von der Registrierung bis zur Online-Gebotsabgabe |
Eine detaillierte Anleitung finden Sie im folgendem PDF-Dokument.
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Vorgehensweise bei der Online-Gebotsabgabe |
Eine detaillierte Anleitung finden Sie im folgendem PDF-Dokument.
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Wie hoch ist der Mindestpreis, was muß ich bieten? |
Mindestpreise werden nicht veröffentlicht. Jeder Bieter kann sich aber telefonisch anhand bisheriger Verkäufe unverbindlich orientieren.
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Können gemeinnützige Vereine und karitative Organisationen Material kostenlos oder billiger erhalten? |
Nein - kostenlose Abgaben oder Preisnachlässe sind aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich.
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Kann ich vor der Gebotsabgabe erfahren, ob zu einem Los schon Gebote und in welcher Höhe vorliegen? |
Nein - eingehende Gebote bleiben bis zum Gebotseröffnungstermin unter Verschluß.
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Kann ich Gebote auch per Email abgeben? |
Nein - wegen der mangelnden Authentizität ist dies leider nicht möglich.
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Sind zusätzlich zum Gebotspreis Aufgelder zu zahlen? |
Zum Gebotspreis kommt die gesetzliche Umsatzsteuer (und wenn gesondert angegeben auch Zoll) hinzu, soweit nicht von der Regelung des § 25 a Umsatzsteuergesetz (UStG) Gebrauch gemacht wird (siehe auch Hinweise).
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Wie erfahre ich, ob ich den Zuschlag erhalten habe? |
Der Höchstbieter wird innerhalb von sieben Tagen schriftlich benachrichtigt. In der Regel wird das Höchstgebot am Tage nach der Gebotseröffnung unter "Verkauf - Zuschlagspreise" veröffentlicht.
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Kann ich die Anschrift des Höchstbieters erfahren? |
Nur wenn uns dieser dazu ermächtigt hat. Wir können aber Ihre Anfrage an den Höchstbieter weiterleiten.
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Was bedeutet der Hinweis zum § 25 a UStG? |
Der Käufer muß keine Umsatzsteuer bezahlen (Gebotspreis = Endpreis).
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Was bedeutet der Hinweis "Zollgestellungspflichtig"? |
Die Ware stammt aus der Zollgutverwendung der NATO-Streitkräfte in Deutschland. Sie muß grundsätzlich bei der für den Lagerort der Ware zuständigen Zolldienststelle zum freien Verkehr abgefertigt werden. Dabei fällt in der Regel Zoll, in jedem Fall aber Einfuhrumsatzsteuer in Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer an.
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Was bedeutet der Hinweis "Ausfuhrgenehmigungspflichtig"? |
Hiermit sind in den Ausschreibungen alle Waren gekennzeichnet, die in der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung - genannt sind. Für den Export wird eine Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) benötigt.
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