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FAQ - Häufig gestellte Fragen
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Was verkauft die VEBEG? |
Grundsätzlich bewegliche Güter aller Art - siehe Verkaufspalette.
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Kann ich einen ausgesonderten Panzer der Bundeswehr kaufen? |
Nein - die VEBEG verkauft keine Panzer, Kampfflugzeuge, Kriegsschiffe, Waffen und Geräte nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG).
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Wo lagert das ausgeschriebene Material? |
Bundesweit bei den in den Ausschreibungen angegebenen Dienststellen. Die VEBEG hat keine eigenen Lager.
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Kann ich etwas zum Zustand des Materials erfahren? |
Nur telefonisch und unverbindlich, soweit uns die abgebende Dienststelle dazu Informationen übermittelt hat. Wir nehmen das Material in der Regel nicht persönlich in Augenschein. Deshalb unbedingt vor Gebotsabgabe besichtigen!
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Wann kann ich das Material besichtigen? |
Nur während der regulären Arbeitszeit der Dienststellen nach vorheriger telefonischer Terminabsprache oder zu den in den Angeboten festgelegten Besichtigungszeiten.
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Kann ich an Fahrzeugen und Maschinen Probefahrten/Funktionsprüfungen vornehmen? |
Nein - die Ware wird verkauft wie sie steht und liegt. Die Beurteilung des Materials kann nur auf der Grundlage der optischen Begutachtung durch den Interessenten erfolgen.
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Welche Papiere erhalte ich für die Wiederzulassung von Fahrzeugen? |
Für Fahrzeuge aus Beständen der Bundeswehr erhält der Käufer eine Bescheinigung der Zentralen Militärkraftfahrtstelle, aus der alle technischen Daten für die Prüfung nach § 21 StVZO und die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung, Teil II hervorgehen.
Für Fahrzeuge aus Beständen der Bundespolizei erhält der Käufer einen Fahrzeugbrief oder eine Zulassungsbescheinigung, Teil II.
Für Fahrzeuge aus Beständen der Britischen Streitkräfte in Deutschland erhält der Käufer ein "Certificate of Origin" sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hauptzollamtes Gießen.
Für Fahrzeuge, die bei sonstigen Behörden in Deutschland zugelassen waren, erhält der Käufer den üblichen Fahrzeugbrief oder eine Zulassungsbescheinigung, Teil II.
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Von der Registrierung bis zur Online-Gebotsabgabe |
Eine detaillierte Anleitung finden Sie im folgendem PDF-Dokument.
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Vorgehensweise bei der Online-Gebotsabgabe |
Eine detaillierte Anleitung finden Sie im folgendem PDF-Dokument.
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Wie hoch ist der Mindestpreis, was muß ich bieten? |
Mindestpreise werden nicht veröffentlicht. Jeder Bieter kann sich aber telefonisch anhand bisheriger Verkäufe unverbindlich orientieren oder die Zuschlagspreise für alle verkauften Artikel der letzten 14 Tage einsehen.
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Können gemeinnützige Vereine und karitative Organisationen Material kostenlos oder billiger erhalten? |
Nein - kostenlose Abgaben oder Preisnachlässe sind aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich.
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Kann ich vor der Gebotsabgabe erfahren, ob zu einem Los schon Gebote und in welcher Höhe vorliegen? |
Nein - eingehende Gebote bleiben bis zum Gebotseröffnungstermin unter Verschluss.
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Kann ich Gebote auch per Email abgeben? |
Nein - wegen der mangelnden Authentizität ist dies leider nicht möglich.
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Was kann ich tun, wenn ich einen falschen/ viel zu hohen Gebotsbetrag eingetragen habe? |
In diesem Fall senden Sie uns bitte unverzüglich eine Nachricht an "mail@vebeg.de" und teilen uns unbedingt Ihre Adresse, Ihre Kundennummer, die betreffende Los- oder Auktionsnummer sowie die Höhe des irrtümlich abgegebenen Gebots mit. Bei Ausschreibungen ist es vor Ablauf des Gebotstermins grundsätzlich möglich, ein erneutes höheres oder niedrigeres Gebot abzugeben, da das zuletzt abgegebene Gebot gilt.
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Sind zusätzlich zum Gebotspreis Aufgelder zu zahlen? |
Zum Gebotspreis kommt die gesetzliche Umsatzsteuer (und wenn gesondert angegeben auch Zoll) hinzu, soweit nicht von der Regelung des § 25 a Umsatzsteuergesetz (UStG) Gebrauch gemacht wird (siehe auch Hinweise).
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Wie erfahre ich, ob ich den Zuschlag erhalten habe? |
Der Höchstbieter wird innerhalb von sieben Tagen schriftlich benachrichtigt. In der Regel wird das zugeschlagene Gebot am Tage nach der Gebotseröffnung unter "Verkauf - Zuschlagspreise" veröffentlicht.
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Kann ich die Anschrift des Höchstbieters erfahren? |
Nur wenn uns dieser dazu ermächtigt hat. Wir können aber Ihre Anfrage an den Höchstbieter weiterleiten.
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Was bedeutet der Hinweis zum § 25 a UStG? |
Der Käufer muß keine Umsatzsteuer bezahlen (Gebotspreis = Endpreis).
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Was bedeutet der Hinweis "Zollgestellungspflichtig"? |
Die Ware stammt aus der Zollgutverwendung der NATO-Streitkräfte. Sie muss grundsätzlich bei der für den Lagerort der Ware zuständigen Zolldienststelle zum freien Verkehr abgefertigt werden. Dabei fällt in der Regel Zoll, in jedem Fall aber Einfuhrumsatzsteuer in Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer an.
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Was bedeutet der Hinweis "Ausfuhrgenehmigungspflichtig"? |
Hiermit sind in den Ausschreibungen alle Waren gekennzeichnet, die in der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung - genannt sind. Für den Export wird eine Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) benötigt.
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