Ein Verkaufsverfahren besonderer Art
Um allen Interessenten die gleichen Chancen zu bieten, verkauft die VEBEG die ihr überlassenen Güter in einem auch den haushaltsrechtlichen Bestimmungen gerecht werdendem Ausschreibungsverfahren, an dem sich jeder durch Abgabe von Geboten beteiligen kann. Das ausgeschriebene Material wird ab Standorten im gesamten Bundesgebiet verkauft, an denen es bis zur Übernahme durch den Käufer verbleibt. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie in unserem Verkaufsbereich.
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Der Verkauf erfolgt ab Lagerort des Auftraggebers – die entsprechenden Lagerorte sind auf allen Unterlagen mit Telefonnummer und Adresse vermerkt. |
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Bei den angebotenen Fahrzeugen/Waren handelt es sich um gebrauchte Güter, die durch die Auftraggeber ausgemustert werden, weil sie in der Regel nicht mehr fahrbereit bzw. funktionsfähig sind. Zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft/Funktionsfähigkeit können umfangreiche Reparaturen erforderlich sein. Der Verkauf erfolgt zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VEBEG (vgl. Ziffer G „Gewährleistung und Mängelhaftung“) ohne Garantie und - sofern der Käufer Unternehmer ist - unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und Mängelhaftung. |
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Mindestpreise werden nicht veröffentlicht, die Höhe seines Gebotes bestimmt jeder Bieter selbst. Die VEBEG ist als Treuhandunternehmen jedoch nicht verpflichtet, Gebote zu jedem Preis anzunehmen. Unsere Verkaufsabteilung hilft Ihnen aber gern, sich anhand von bisher erzielten Durchschnittspreisen zu orientieren. Alternativ dazu finden Sie
hier die Zuschlagspreise für alle verkauften Artikel der letzten 14 Tage. |
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Der Höchstbieter erhält bei angemessener Gebotshöhe den Zuschlag und eine Auftragsbestätigung und Rechnung. |
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Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von zehn Tagen bei der VEBEG eingegangen sein. Anschließend erhält der Käufer eine Abholvollmacht, die ihn verpflichtet, die Ware innerhalb von drei Wochen ab Rechnungsdatum abzuholen. Nach Bezahlung und Übergabe geht die Ware in das Eigentum des Käufers über. |
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