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Currently running 104 Tenders with 1030 lots in 41 categories

Tender 2521200


Die von der VEBEG angebotenen Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände stammt aus Aussonderungen ihrer Auftraggeber und sind, sofern nicht anders angegeben, gebraucht und ggf. gem. geltenden Vorschriften besonders, wie beispielsweise durch Stempelung oder Lochung gekennzeichnet. Einzelheiten zum Zustand und Zusammensetzung der jeweiligen Losbestände entnehmen Sie bitte den Lostexten. Zusätzlich verweisen wir ausdrücklich auf Abschnitte B und G unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände die nach Einschätzung der VEBEG der Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen, sind mit Verweis auf die Punkte E3 und E4 unserer AGB entsprechend gekennzeichnet. Zusätzlich zum Kaufpreis wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet.

Die Übernahme der Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände hat nach Möglichkeit ab Rampe/Abholfläche des jeweiligen Lagerortes durch den Käufer losweise zu erfolgen. Bereitstellungen von Teilmengen zur Übernahme durch Dritte sind ausgeschlossen. Alle Lagerhilfsmittel, wie z. B. Aufsetzrahmen, Paletten oder andere, bleiben im Eigentum und in der Verfügungsgewalt der Abgabedienststelle. Die bei den einzelnen Artikelstammdatennummern (ASD-Nr.) angegebenen, anhand von Durchschnittswerten errechneten, Gewichte sowie die angegebenen Stückzahlen je ASD-Nr. sind unverbindlich. Bei Verkäufen auf Verwiegebasis ist das bei der Abholung ermittelte Gesamtgewicht maßgebend, bei Verkäufen auf Stückbasis die vor Ort ausgezählten Stückzahlen. Das Gewicht von überlassenen Verpackungen (Kisten und Kartonagen), sofern es sich nicht um leichte Verpackungsmaterialien wie dünnes Papier, dünne Folien, Säcke, Bänder u. ä. handelt, ist bei der Übernahme festzustellen, auf der Abholvollmacht bestätigen zu lassen und wird bei der Endabrechnung berücksichtigt.




Termine für Besichtigung oder Abholung sind mit der zuständigen Lagerortdienststelle verpflichtend vorab per Telefon /oder E-Mail zu vereinbaren.


Ballistische Schutzpakete aus Unterziehschutzwesten zum Aramid-Recycling

NEU


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Ballistische Schutzpakete aus Unterziehschutzwesten zum Aramid-Recycling:

ca. 1.175 kg Ballistikpakete (Vorder- und Rückseiten) Mehler Vario System BA 485,
34 Lagen Aramidgewebe, teilweise vernäht;
ca. 732 kg Stichschutzpakete (Vorder- und Rückseiten)
Mehler Vario System AS 810-044 (mit integrierter Ballistik),
5 Lagen Aramidgewebe, Edelstahlringgeflecht,
auf 5 Europaletten mit Aufsetzrahmen gelagert.

Hinweise:

  • Der Verkauf der Schutzpakete erfolgt mit der Auflage,
    das darin enthaltene Para-Aramid zurückzugewinnen.
  • Ein Weiterverkauf der Schutzpakete,
    selbst zum Zweck des nachgelagerten Recyclings, ist ausgeschlossen.
  • Der Käufer hat mit Erteilung des Zuschlages
    Anschrift und Ansprechpartner der Recyclinganlage zu nennen.
  • Auf Verlangen der Polizei Berlin hat der Käufer Vertretern der VEBEG/Polizei
    bei freiem Zugang zu dessen Betriebsgelände/zum Betriebsgelände der Recyclinganlage
    Einblick in die Recyclingsarbeiten zu gewähren.
  • Dem Käufer ist bekannt, dass ein unbestimmter Anteil der Schutzpakete
    hersteller- und typenbedingt nicht recyclingfähiges Aramid-Gewebe und -Gelege
    oder Zwischenlagen anderer Materialien enthalten kann.
  • Sämtliche für die Recyclingarbeiten notwendigen Aufwendungen gehen zu Lasten des Käufers.
    Die die Schutzpakete umschließenden Hüllen und ggf. nicht recycelfähige Schutzpakete
    sind Abfall und somit der Verwertung in einer dazu geeigneten Anlage zuzuführen.
    Die damit verbundenen Verwertungs-/Beseitigungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
    Soweit notwendig sind der VEBEG die entsprechenden abfallrechtlich vorgeschriebenen
    Entsorgungs- und Verbleibsnachweise, aus denen Mengen und Leistungszeiträume hervorgehen,
    nachrichtlich zur Verfügung zu stellen.
  • Die bereitgestellten Lagerhilfsmittel können vom Käufer
    gegen separaten Belegwechsel mit übernommen werden.
    Sie sind vom Käufer innerhalb einer Frist von 14 Werktagen zurückzuliefern.
  • Die Recyclingarbeiten sind bis spätestens 10 Wochen
    nach Übernahme der Schutzpakete abzuschließen.
  • Der Käufer ist verpflichtet, die VEBEG GmbH
    über Leistungsstörungen unverzüglich zu informieren.


Ausfuhrgenehmigungspflichtig [Info] .

Das gesamte Material, sowie anfallende Arbeitsstoffe müssen vom Käufer übernommen werden.
Für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen hat der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises
eine Sicherheit in Höhe von 750,00 Euro zu leisten, die nach Vertragserfüllung zurückerstattet wird.
STANDORT / LAGERORT
Landespolizeiamt Schleswig-Holstein
Abt. 1, Dez. 12, SG 122
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Tel.: 0431 160-61224
Ansprechpartner: Herr Krug
E-Mail: Beschaffung.Kiel.LPA122@polizei.landsh.de

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