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Tender 2527570


Die von der VEBEG angebotenen Waren stammen aus Aussonderungen ihrer Auftraggeber. Einzelheiten zum Zustand der jeweiligen Waren entnehmen Sie bitte den Lostexten. Insbesondere müssen technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte i.S. des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes vor ihrer Verwendung instandgesetzt oder wiederaufgearbeitet werden. Zusätzlich verweisen wir ausdrücklich auf Abschnitte B und G unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Waren die nach Einschätzung der VEBEG der Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen, sind mit Verweis auf die Punkte E3 und E4 unserer AGB entsprechend gekennzeichnet. Zusätzlich zum Kaufpreis wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, soweit nicht von der Regelung des § 25a Umsatzsteuergesetz Gebrauch gemacht wird.




Termine für Besichtigung oder Abholung sind mit der zuständigen Lagerortdienststelle verpflichtend vorab per Telefon /oder E-Mail zu vereinbaren.


Containeranlage ALHO-Basic-Line



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Containeranlage ALHO-Basic-Line, bestehend aus:

4 Container (L x B x H) je ca. 10,00 x 3,00 x 2,80 m, Höhe über Kranösen: 2,89 m, lichte Raumhöhe: 2,50 m;
1 Anbaucontainer (L x B x H) ca. 3,50 x 2,30 x 3,20 m;
1 Treppenanlage (L x B) ca. 4,90 x 1,00 m mit 15 Stufen;
1 Podest (L x B) ca. 3,00 x 1,10 m;
2-geschossig, Modulbauweise, Rahmenkonstruktion:
freitragende verschweißte Stahlrahmenkonstruktion bis 6,00 m,
unten mit Containerecken und oben mit Kranösen;
Untere Ebene: Baujahr 80ziger Jahre, mit 2 Büroräumen, 1 Laborraum;
Obere Ebene: Baujahr 2008, 2 Toiletten, 2 Duschen, 2 Vorräume zur Dusche,
Aufenthaltsraum über beide Container, mit Küche, Flurbreite 1 m; Elektroinstallation.

Hinweise:

  • Zur Klärung offener Fragen, Absperrungen sowie erforderliche Genehmigungen wird die Besichtigung bzw. Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber zwingend empfohlen.
  • Sämtliche Rückbauarbeiten sind durch qualifiziertes Personal nach der Methode des kontrollierten Rückbaus durchzuführen, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den öffentlich- rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Dies umfasst insbesondere die geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Verwertung/Entsorgung anfallender Abfälle.
  • Die Versorgungsanschlüsse werden durch die Abgabe-Dienststelle fach- und sachgerecht getrennt.
  • Der Rückbau der Anlage hat bis zu der Oberkante der Fundamente zu erfolgen. Notwendige Bodenöffnungen, die im Zuge des Rückbaus entstehen, sind durch den Käufer verkehrssicher zu verfüllen.
  • Alle bei der Demontage anfallenden Materialien sind vollständig zu übernehmen. Anfallende Abfälle sind durch den Käufer unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu verwerten/entsorgen. Entsprechende Nachweise sind gegenüber dem Auftraggeber zu führen. Eine Verrechnung von Bau-, Entsorgungs- und/oder sonstige Leistungen mit dem Kaufpreis ist ausgeschlossen.
  • Das in den Containern befindliche Mobiliar, lose Gegenstände sowie die Außenausstattungen gehören nicht zum Losbestand.
  • Die Zufahrt mit LKW und Kran ist mit Rücksprache der Abgabe-Dienstelle möglich.
  • Pläne und andere bauliche Unterlagen können zur Verfügung gestellt werden.

STANDORT / LAGERORT
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Halbtechnische Kläranlage Neuss
Weckhofer Straße 100
41466 Neuss
Tel.: 02361 305-2528
Ansprechpartner: Herr Oesterbeck
E-Mail: Jan.Oesterbeck@lanuk.nrw.de

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