Tender 2604560
Bidding closure: 23.01.2026, 13:00 h
Die von der VEBEG angebotenen Waren stammen aus Aussonderungen ihrer Auftraggeber. Einzelheiten zum Zustand der jeweiligen Waren entnehmen Sie bitte den Lostexten. Insbesondere müssen technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte i.S. des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes vor ihrer Verwendung instandgesetzt oder wiederaufgearbeitet werden. Zusätzlich verweisen wir ausdrücklich auf Abschnitte B und G unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Waren die nach Einschätzung der VEBEG der Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen, sind mit Verweis auf die Punkte E3 und E4 unserer AGB entsprechend gekennzeichnet.Zum Gebotspreis kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG wird nur angewendet, wenn dies ausdrücklich in der jeweiligen Ausschreibung angegeben ist.
Termine für Besichtigung oder Abholung sind mit der zuständigen Lagerortdienststelle verpflichtend vorab per Telefon /oder E-Mail zu vereinbaren.
Schulcontaineranlage Bolle2604560.001

  | Schulcontaineranlage Bolle, bestehend aus:
90 Containern, in Modulbauweise, 3-geschossig davon 87 Stück (L x B x H) ca. 6,06 x 2,99 x 3,10 m, 3 Containerteilstücke (Flurbereich), mit 2 Treppenanlagen, bestehend aus: je 3 Elementen, Einzelmaße (L x B x H) ca. 5,50/6,60 x 3,10 x 3,00 m;
Ausstattung: Kunststoff-Dreh-/Kippfenster, teilweise mit Jalousien, PVC-Fußboden, Leuchten, Bewegungsmelder in Fluren, Rauchmelder, Sicherungskästen, Elektro-Heizkörper, 6 Sanitäranlagen, Flucht-/Außentüren.
Hinweise: - Weitere Bilder siehe PDF-Datei.
- Zur Klärung offener Fragen, Absperrungen sowie erforderliche Genehmigungen wird die Besichtigung bzw. Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber zwingend empfohlen.
- Sämtliche Rückbauarbeiten sind durch qualifiziertes Personal nach der Methode des kontrollierten Rückbaus durchzuführen, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den öffentlich- rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Dies umfasst insbesondere die geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Verwertung/Entsorgung anfallender Abfälle.
- Die Versorgungsanschlüsse werden durch die Abgabe-Dienststelle fach- und sachgerecht getrennt.
- Der Rückbau der Anlage hat bis zu der Oberkante der Fundamente zu erfolgen. Notwendige Bodenöffnungen, die im Zuge des Rückbaus entstehen, sind durch den Käufer verkehrssicher zu verfüllen.
- Alle bei der Demontage anfallenden Materialien sind vollständig zu übernehmen. Anfallende Abfälle sind durch den Käufer unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu verwerten/entsorgen. Entsprechende Nachweise sind gegenüber dem Auftraggeber zu führen. Eine Verrechnung von Bau-, Entsorgungs- und/oder sonstige Leistungen mit dem Kaufpreis ist ausgeschlossen.
- Das in den Containern befindliche Material/Mobiliar, lose Gegenstände sowie die Außenausstattungen (Spielplatz, Fahrräder mit Fahrradständer, Laternen etc.) gehören nicht zum Losbestand.
- Die Zufahrt mit LKW und Kran ist mit Rücksprache der Abgabe-Dienstelle möglich.
Anlage Abbau, Abtransport und Säuberung des Standplatzes sind vom Käufer in Abstimmung mit der Abgabe-Dienststelle vorzunehmen. Das gesamte Material, sowie anfallende Arbeitsstoffe müssen vom Käufer übernommen werden. Für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen hat der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises eine Sicherheit in Höhe von 10.000 Euro zu leisten, die nach Vertragserfüllung zurückerstattet wird. | STANDORT / LAGERORT Stadt Frankfurt am Main Grundschule Europaviertel Stephensonstraße 2 60326 Frankfurt am Main Ansprechpartner: Frau Gensler Mobile: 0175 6323209 |