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Tender 2641170


Die von der VEBEG angebotenen Waren stammen aus Aussonderungen ihrer Auftraggeber. Einzelheiten zum Zustand der jeweiligen Waren entnehmen Sie bitte den Lostexten. Insbesondere müssen technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte i.S. des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes vor ihrer Verwendung instandgesetzt oder wiederaufgearbeitet werden. Zusätzlich verweisen wir ausdrücklich auf Abschnitte B und G unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Waren die nach Einschätzung der VEBEG der Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen, sind mit Verweis auf die Punkte E3 und E4 unserer AGB entsprechend gekennzeichnet.Zum Gebotspreis kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG wird nur angewendet, wenn dies ausdrücklich in der jeweiligen Ausschreibung angegeben ist.




Containeranlage ALHO

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Containeranlage ALHO, bestehend aus:

ca. 63 Container, in Modulbauweise, 3-geschossig,
(L x B x H) ca. 6,05 x 2,50 x 2,80 m, mit 2 Treppenanlagen,
bestehend aus je 3 Elementen, Einzelmaße (L x B x H) ca. 6,05 x 3,00 x 2,80 m,
Anschaffungsjahr 2007;

Ausstattung:

Kunststoff-Dreh-/Kippfenster, teilweise mit Rollladen, PVC-Fußboden, Leuchten, Bewegungsmelder in Fluren, Rauchmelder, Sicherungskästen, Elektro-Heizkörper, 6 Sanitäranlagen, 6 Flucht-/Außentüren.

Hinweise:

- Weitere Bilder und Pläne siehe PDF-Datei.
- Sämtliche Rückbauarbeiten sind durch qualifiziertes Personal nach der Methode des kontrollierten Rückbaus 
  durchzuführen, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
  entsprechen. Dies umfasst insbesondere die geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die
  gesetzlichen Regelungen bezüglich der Verwertung/Entsorgung anfallender Abfälle.
- Die Versorgungsanschlüsse werden durch die Abgabe-Dienststelle fach- und sachgerecht getrennt.
- Der Rückbau der Anlage hat bis zu der Oberkante der Fundamente zu erfolgen. Notwendige Bodenöffnungen, die im
  Zuge des Rückbaus entstehen, sind durch den Käufer verkehrssicher zu verfüllen.
- Alle bei der Demontage anfallenden Materialien sind vollständig zu übernehmen. Anfallende Abfälle sind durch den
  Käufer unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu verwerten/entsorgen. Entsprechende Nachweise sind
  gegenüber dem Auftraggeber zu führen. Eine Verrechnung von Bau-, Entsorgungs- und/oder sonstige Leistungen mit
  dem Kaufpreis ist ausgeschlossen.
- Zur Klärung offener Fragen wird die Besichtigung bzw. Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber zwingend empfohlen.
- Das in den Container befindliche Material/Mobiliar, lose Gegenständen sowie die Außenausstattungen gehören nicht
  zum Losbestand.
- Die Zufahrt mit LKW und Kran ist mit Rücksprache der Abgabe-Dienstelle möglich.
- Pläne und andere bauliche Unterlagen können zur Verfügung gestellt werden.

Anlage
Abbau, Abtransport und Säuberung des Standplatzes sind vom Käufer in Abstimmung mit der Abgabe-Dienststelle vorzunehmen.

Das gesamte Material, sowie anfallende Arbeitsstoffe müssen vom Käufer übernommen werden.

Für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen hat der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises eine Sicherheit in Höhe von 2.500 Euro zu leisten, die nach Vertragserfüllung zurückerstattet wird.

Stückangaben sind ca.-Angaben. Keine Verladehilfe möglich.
STANDORT / LAGERORT
Stadt Frankfurt am Main
Seehofstraße 45
60594 Frankfurt am Main
Ansprechpartner: Herr Heinson
Mobil: 0160 97949854
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Containeranlage ALHO, bestehend aus:

ca. 141 Container, in Modulbauweise, 3-geschossig,
(L x B x H) ca. 6,05 x 2,50 x 2,80 m, mit 2 Treppenanlagen,
bestehend aus je 3 Elementen, Einzelmaße (L x B x H) ca. 6,05 x 3,00 x 2,80 m,
Anschaffungsjahr 2007;

Ausstattung:

Kunststoff-Dreh-/Kippfenster, teilweise mit Rollladen, PVC-Fußboden, Leuchten, Bewegungsmelder in Fluren, Rauchmelder, Sicherungskästen, Elektro-Heizkörper, 4 Sanitäranlagen, 6 Flucht-/Außentüren.

Hinweise:

- Weitere Bilder und Pläne siehe PDF-Datei.
- Sämtliche Rückbauarbeiten sind durch qualifiziertes Personal nach der Methode des kontrollierten Rückbaus
  durchzuführen, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den öffentlich- rechtlichen Bestimmungen
  entsprechen. Dies umfasst insbesondere die geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die
  gesetzlichen Regelungen bezüglich der Verwertung/Entsorgung anfallender Abfälle.
- Die Versorgungsanschlüsse werden durch die Abgabe-Dienststelle fach- und sachgerecht getrennt.
- Der Rückbau der Anlage hat bis zu der Oberkante der Fundamente zu erfolgen. Notwendige Bodenöffnungen, die im
  Zuge des Rückbaus entstehen, sind durch den Käufer verkehrssicher zu verfüllen.
- Alle bei der Demontage anfallenden Materialien sind vollständig zu übernehmen. Anfallende Abfälle sind durch den
  Käufer unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu verwerten/entsorgen. Entsprechende Nachweise sind
  gegenüber dem Auftraggeber zu führen. Eine Verrechnung von Bau-, Entsorgungs- und/oder sonstige Leistungen mit
  dem Kaufpreis ist ausgeschlossen.
- Zur Klärung offener Fragen wird die Besichtigung bzw. Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber zwingend empfohlen.
- Das in den Container befindliche Material/Mobiliar, lose Gegenständen sowie die Außenausstattungen gehören nicht
  zum Losbestand.
- Die Zufahrt mit LKW und Kran ist mit Rücksprache der Abgabe-Dienstelle möglich.
- Pläne und andere bauliche Unterlagen können zur Verfügung gestellt werden.

Anlage
Abbau, Abtransport und Säuberung des Standplatzes sind vom Käufer in Abstimmung mit der Abgabe-Dienststelle vorzunehmen.

Das gesamte Material, sowie anfallende Arbeitsstoffe müssen vom Käufer übernommen werden.

Für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen hat der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises eine Sicherheit in Höhe von 5.500 Euro zu leisten, die nach Vertragserfüllung zurückerstattet wird.

Stückangaben sind ca.-Angaben. Keine Verladehilfe möglich.
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Zusätzliche Gebotsmöglichkeit für die Losnummern 2641170.001 und 2641170.002:

2 Containeranlagen ALHO zusammen.


Abbau, Abtransport und Säuberung des Standplatzes sind vom Käufer in Abstimmung mit der Abgabe-Dienststelle vorzunehmen.

Das gesamte Material, sowie anfallende Arbeitsstoffe müssen vom Käufer übernommen werden.

Für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen hat der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises eine Sicherheit in Höhe von 8.000 Euro zu leisten, die nach Vertragserfüllung zurückerstattet wird.

Stückangaben sind ca.-Angaben. Keine Verladehilfe möglich.

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