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89,0 t Schrott aus Aluminium von Munitionspackmittel:

Ca. 556 Leichtmetall-Munitionsbehälter (L x B x H) 2.594 x 942 x 730 mm;
größtenteils mit entnehmbaren Metall-Einbauschlitten.

Hinweise:

  • Sämtliche Munitionspackmittel dieses Loses dürfen in ihrem derzeitigen Zustand
    weder in Verkehr gebracht noch weiterverwendet werden.
  • Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche Packmittel unwiderruflich
    und endgültig unbrauchbar zu machen. Die Unbrauchbarmachung hat unverzüglich
    nach Übernahme der Packmittel zu erfolgen und muss durch geeignete
    thermische oder mechanische Verfahren
    (z.B. Shreddern, Pressen, Scheren oder Trennen) durchgeführt werden,
    so dass eine Wiederverwendung technisch ausgeschlossen ist.
  • Die sachgemäße Zerstörung ist vom Käufer zu dokumentieren und
    der Bundeswehr durch geeignete Nachweise wie Foto- und Vernichtungsprotokolle
    zu belegen. Über die erfolgte Unbrauchbarmachung stellt die Bundeswehr
    eine Feststellungsbescheinigung nach Zentralvorschrift A1-1540/5-7000 Anlage 9.8 aus
    und übersendet diese zusammen mit der Abholvollmacht an die VEBEG.
  • Auf Verlangen der Bundeswehr hat der Käufer Vertretern der Bundeswehr
    bei freiem Zugang zu ihrem Betriebsgelände/zum Betriebsgelände
    der Recyclinganlage, oder Lagerstätte Einblick zu gewähren,
    um die ordnungsgemäße Durchführung der Unbrauchbarmachung zu überprüfen.

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Daten
BSTK:G65
Notice
Termine für Besichtigung oder Abholung sind mit der zuständigen Lagerortdienststelle verpflichtend vorab per Telefon /oder E-Mail zu vereinbaren.
Ausfuhrgenehmigungspflichtig [Info] .

Gewichtsangaben sind ca.-Angaben.
Verkauf auf Gewichtsbasis.
Verwiegung bei Auslieferung erforderlich.Lagerhilfsmittel sind Eigentum der Dienststelle.
Bidding basis
Tonne

Bitte beachten Sie auch die Hinweise und Bedingungen im Vorspann zu dieser Ausschreibung:

Die von der VEBEG angebotenen Wertstoffe stammen aus Aussonderungen ihrer Auftraggeber. Einzelheiten zu Zustand und Zusammensetzung der jeweiligen Wertstoffe entnehmen Sie bitte den Lostexten. Zusätzlich verweisen wir ausdrücklich auf Abschnitte B und G unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wertstoffe die nach Einschätzung der VEBEG der Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen, sind mit Verweis auf die Punkte E3 und E4 unserer AGB entsprechend gekennzeichnet. Zusätzlich zum Kaufpreis wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, sofern nicht bei Lieferungen von in § 13 b UStG genannten Gegenständen/ Wertstoffen an Unternehmer die Steuerschuld auf den Leistungserbringer übergeht (Reverse Charge-Verfahren).

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Lagerort / Standort
Bundeswehr
MunVersZ West
MunLgr Rheinbach
Ringsheimer Allee
Tel.: 02226 89882-
- Durchwahl: 1931

53881 Euskirchen